Arbeitsschutz und Arbeitszeiten bei der Deutschen Bahn?
Als ich am heutigen Abend mit dem Regionalexpress 7 von einem Seminar in Köln nach Hause fuhr verspürte ich irgendwann das Gefühl, meine Blase entleeren zu müssen. Als ich also versuchte, die Zug-Toilette aufzusuchen musste ich feststellen, dass diese verstopft war und furchtbar stank. Ich setzte meine Suche also im nächsten Waggon fort - dort hing ein Schild an der Toilettentür das mir mitteilte "Diese Tür ist derzeit leider defekt". So setzte ich meinen Weg durch den Zug fort. Am hinteren Ende des nächsten Wagens fand ich dann schließlich endlich eine funktionierende Toilette. Als ich mein Geschäft verrichtet hatte und mich auf den Rückweg in Richtung meines Platzes begab kam mir ein junger Zugbegleiter, etwa in meinem Alter, entgegen.
Er kontrollierte gerade die Fahrkarten der umsitzenden Passagiere. Ich sprach ihn an und wies ihn darauf hin, dass im letzten Wagen die Toilette verstopft und nicht abgesperrt sei und bat ihn, sich im Rahmen seiner Pflichten als Zugbegleiter um das Problem zu kümmern (Zugbegleiter sind schließlich nicht nur Fahrkartenkontrolleure - siehe hier).
Außerdem fragte ich ihn, ob er es denn in Ordnung fände, dass ich 3 Waggons weit laufen musste um eine funktionierende Toilette zu finden - die antwort darauf schockierte mich allerdings etwas, ich traute meinen Ohren kaum was ich da hörte.
Ganz empört schaute mich der Zugbegleiter an und fragte mich "Ja und? Regen Sie sich darüber etwa auf? Ich arbeite hier, ich kann während der ganzen Schicht nicht zwischendurch auf die Toilette gehen. Teilweise sind das 10-12 Stunden."
Abgesehen davon dass ich es unerhört finde (was ich ihm auch direkt mitgeteilt habe) sich als Mitarbeiter eines Unternehmes, der für seine Arbeit bezahlt wird, mit einem zahlenden Kunden zu vergleichen, frage ich mich, ob bei der Deutschen Bahn noch alles mit rechten Dingen zugeht. Nach der "Spitzelaffäre" und mehr und mehr Vorfällen bei denen (gesetzeswidrig) minderjährige auf Grund von nicht vorhandenen Fahrscheinen an abgelegenen Bahnhöfen des Zuges verwiesen wurden stelt sich mir die so langsam die Frage:
Nimmt man es vielleicht generell mit geltendem Recht nicht so genau? Dass ein Arbeitnehmer 12 Stunden lang keine Pause hat und vor allem keine Toilette aufsuchen kann kann nicht im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sein. Dort heißt es in §4:
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. [...] Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
Außerdem dürfte, obwohl es nicht klar aus dem Gesetz ersichtlich ist, dieser Fall im Sinne von §4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) strittig sein. Dort heißt es u.A. "Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird" (Satz 1) und "bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen" (Satz 4).